Kontaktmöglichkeiten

Verstöße über das Hinweisgebersystem melden

Das Hinweisgebersystem ist für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße von Mitarbeitern der VOIT-Gruppe zuständig. Auch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte haben bei konkreten Anhaltspunkten für Regelverstöße die Möglichkeit, Hinweise rund um die Uhr über verschiedene Meldekanäle abzugeben.

Präventiver Schutz kommt von innen – Helfen Sie mit!

Jeder kann dabei helfen, die für unser Unternehmen so wichtigen Werte und das uns entgegengebrachte Vertrauen zu schützen und zu erhalten. Um Sie als Hinweisgeber wirksam schützen zu können, stellt Ihnen die VOIT-Gruppe das BKMS® Hinweisgebersystem zur Verfügung.

 

 Über das BKMS® Hinweisgebersystem

Beim BKMS Hinweisgebersystem handelt es sich um eine Kommunikationsplattform, die mit der neuesten Technik gesichert ist. Über diese Plattform können auf Wunsch auch anonyme Meldungen gemacht werden. Zudem ermöglicht es Ihnen die Einrichtung eines geschützten Postfachs, über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Meldung informiert zu werden und ggf. zusätzliche Informationen auszutauschen.

So funktioniert’s

Das Hinweisgebersystem steht allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Externen 24 Stunden, 7 Tage die Woche zur Verfügung. Über das System können Sie Hinweise und Meldungen auf ganz einfachem Wege abgeben. Die Abgabe von Hinweisen geschieht dabei außerhalb des VOIT-Firmennetzwerks und auf Wunsch auch anonym. Das Hinweisgebersystem funktioniert wie ein elektronisches Postfach, das einen anonymen Dialog ermöglicht.


Vorteile des Hinweisgebersystems
Ein wichtiger Unterschied zur Kontaktaufnahme über die Abteilung „Recht & Compliance” ist, dass über das Hinweisgebersystem jedem Hinweisgeber absolute Anonymität zugesichert werden kann. Die elektronische Plattform liegt auf einem externen Server, sodass eine Rückverfolgung der außerhalb der VOIT-Gruppe über das Internet abgegebenen Hinweise nicht möglich ist.

Hinweisgebersystem, Whistleblower-System

Wieso ist es wichtig, Fehlverhalten zu melden?

Der nachfolgende Film gibt einen guten ersten Überblick über die Notwendigkeit eines Hinweisgebersystems für das Unternehmen und den Schutz von integren Mitarbeitern und Hinweisgebern.

Wer darf und sollte Meldungen abgeben?
Neben Mitarbeitern und Unternehmensführung haben auch Kunden, Geschäftspartner sowie sonstige Dritte bei konkreten Anhaltspunkten jederzeit die Möglichkeit, Hinweise abzugeben.

Welche Meldungen helfen unserem Unternehmen?
Die Bandbreite von Vorfällen, die Sie melden können und sollten, ist weit. Hierzu gehören Korruption, Betrug, Diebstahl, illegale Absprachen, Diskriminierungen, sowie der Verstoß gegen sonstige Gesetze und Verordnungen bzw. interne Regelungen.

Dieser Film unterliegt dem Urheberrecht zum Schutz geistigen Eigentums. Er darf weder für Handels- noch Privatzwecke oder zur Weitergabe kopiert und verändert werden. Die Einbindung auf anderen Webseiten muss vom Urheber autorisiert werden. Alle Rechte liegen bei der Business Keeper AG.

Das BKMS® System im Detail

Wie funktioniert das Hinweisgebersystem – Ist es sicher?

Das BKMS® System ist eine Software-as-a-Service-Lösung der Firma Business Keeper AG, Experten auf dem Gebiet Compliance. Es dient dem sicheren Dialog zwischen Hinweisgebenden und -bearbeitenden und der anschließenden rechtssicheren und rückverfolgbaren Bearbeitung von Compliance-Meldungen.

Folgendes ist dabei technisch sichergestellt:

Anonymität des Hinweisgebers
Ein nach ISO 27001 zertifiziertes sicheres Rechenzentrum
Geschützter, verschlüsselter Dialog zwischen dem Meldenden und den zuständigen Bearbeitenden
Eine niedrige Hemmschwelle für das Melden
Ein dezidiertes Berechtigungsmanagement
Gesicherte Dokumentation von Meldungen

Mehr Informationen auf business-keeper.com